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Online-Terminvereinbarung
Medizin anders gedacht

Privatpraxis

In meiner Praxis nehme ich mir für jeden Patienten viel Zeit. Ich vereinbare für jeden Besuch einen festen Termin. Dadurch kommt es nur sehr selten zu Wartezeiten.

Für mich ist eine optimale Behandlung so schulmedizinisch wie nötig und so natürlich wie möglich. Dabei setze ich auf eine sinnvolle Verbindung von komplementärer und konventioneller Medizin. Naturheilverfahren und andere Methoden aus der Alternativmedizin sind für mich kein Ersatz zur „modernen Medizin“, aber in vielen Bereichen eine sinnvolle Erweiterung oder sanfte und oft sogar effektivere Alternative.

Die in meiner Praxis angebotenen Verfahren gehören zu den Bereichen der Naturheilkunde und zu dem großen Bereich der Regulationsmedizin. Diese Verfahren sind von den gesetzlichen Krankenkassen nicht anerkannt und liegen somit außerhalb deren Leistungskatalog.

Ihre Vorteile in einer Privatpraxis sind, dass ich individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingehen kann. Als Privat-Ärztin habe ich viel zeitlichen Spielraum, um Ihnen gut zuzuhören und genau nachzufragen. Dazu kann ich Ihnen die innovativen Therapien aus der Komplementärmedizin anbieten, die in der gesetzlichen Kassenmedizin nicht vorgesehen sind.

Kostenerstattung der Behandlung

Privat versichert?

Wenn Sie bei einer privaten Kranken­ver­sich­er­ung voll­ver­sichert sind, be­kom­men Sie die Be­handlungs­kosten für alle Leist­ungen aus der kon­ven­tionel­len Me­dizin von ihrer Ver­sicher­ung voll er­stat­tet. Wir rech­nen mit den üb­lich­en GOÄ Zif­fern ab.

Homöopathische Leistungen und die Aku­punk­tur sind re­gulär­er Be­stand­teil der GOÄ und wer­den so­mit auch er­stat­tet.

Leistungen aus dem komple­men­tär­me­di­zin­isch­en Be­reich bil­den sich oft nicht in der Ge­bühren­ord­nung ab und wer­den des­halb mit so­genan­nten Analog­zif­fern ab­ge­rech­net. Ob Sie diese Leis­tung­en vom Privat­ver­sicher­er er­stat­tet bekommen, ist ab­hängig vom Inhalt Ihres Ver­trag­es mit Ihrer Versicherung und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es gibt Ver­trags­in­hal­te, die diese Leis­tung­en be­rück­sich­tig­en, ins­be­son­de­re, wenn Ihr Vertrag das „Hu­fe­land­verzeichnis“ mit einschließt. Auch eine Er­stattung Ihres Ver­sicher­ers aus Ku­lanz­grün­den ist mög­lich und kommt häufig vor.

Zusatzversichert?

Wenn Sie zusatzversichert sind, kommt es auch auf den Inhalt Ihres Vertrages mit der Zu­satz­ver­sich­er­ung an. Wichtig ist hier, dass Sie eine Erstattung nach der GOÄ (Ge­bühren­ordnung für Ärzte) mit Ihrem Ver­sicher­er vereinbart haben. Eine Erstattung erfolgt dann ent­sprech­end den Vereinbarungen in Ihrem Vertrag. Es gibt Vertrags­inhalte, die komplementär­me­di­zin­ische Leis­tungen berücksichtigen, ins­be­son­de­re, wenn Ihr Vertrag das „Hu­fe­land­ver­zeich­nis“ mit einschließt.

Selbstzahler?

Sind Sie weder Privat- noch Zusatz­versichert ste­hen Ihnen hier in der Praxis die Selbst­zahler­tarife zur Verfügung. Das bedeutet, dass Sie natürlich auch als gesetzlich Ver­sicherter mei­ne Leistungen in Anspruch nehmen können. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rech­nung von mir. In manchen Fällen ist es sogar sinnvoll, diese bei der gesetzlichen Kranken­ver­sich­er­ung vorzulegen, denn gelegentlich erfolgt auch hier eine Erstattung aus Kulanz-Gründen.